Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gasthof zum Hirsch

(im Folgenden kurz: Gasthof
  1. Geltungsbereich
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, Konferenz, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Gasthofes, zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Tagungen, Seminaren, Ausstellungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden, weiteren Leistungen und Lieferungen des Gasthofs.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gasthofs in Textform.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Vertragsabschluss, -Partner, Haftung, Verjährung
    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch den Gasthof zustande.
    2. Vertragspartner sind der Gasthof und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gasthof gegenüber zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
    3. Der Gasthof haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden gegen den Gasthof auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofs oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen sind weiterhin sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gasthofs beruhen.
    4. Für Wertgegenstände übernimmt der Gasthof keine Haftung. Sofern diese im Tresor des Hotels deponiert werden, gilt die Haftungsgrenze der Versicherung des Gasthofes (3.500 €).
    5. Der Kunde haftet für die Beschädigung der Einrichtung oder des Inventars des Gasthofs. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Gasthofs und auf eigene Gefahr gestattet. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Der Gasthof ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Gasthof berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Gasthof abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf der Gasthof die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Gasthof für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Für Verluste oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen im Rahmen von Veranstaltungen übernimmt der Gasthof keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
    6. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Der Gasthof kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
    7. Entstehen durch vom Kunden verursachten Schäden Nutzungsausfälle für den Gasthof, so haftet der Verursacher nicht nur für den Schaden, sondern auch für die daraus resultierenden Erlösausfälle.
    8. Beeinträchtigungen des geregelten Betriebes durch den Kunden werden im Rahmen des Hausrechts geahndet. Das Rauchen ist im gesamten Hotel verboten und nur außerhalb des Gebäudes erlaubt. Sollte durch unerlaubtes Rauchen ein Feueralarm ausgelöst werden oder sollten die Rauchmelder mutwillig manipuliert worden sein, übernimmt der Gasthof keine Haftung. Die dadurch entstehenden Kosten des Einsatzes der Feuerwehr oder sonstiger Sicherheitsdienste, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Insbesondere das Rauchen im Nichtraucherzimmer oder das Beheben von Verschmutzungen über das normale Maß werden dem Kunden in Höhe von 100,00 EUR in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde erbringt den Nachweis, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale von 100,00 EUR.
    9. Alle Ansprüche gegen den Gasthof verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofs beruhen.
  3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
    1. Der Gasthof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Gasthofs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gasthofs an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
    2. Vorreservierung oder Kontingenthaltung von Zimmern und Seminarräumen sind für beide Vertragspartner bindend. Der Gasthof behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Vorreservierung Seminarräume und Zimmer anderweitig zu vergeben.
    3. Reservierte Seminar- und Gruppenräume stehen dem Veranstalter zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme dieser Räume bedarf der vorherigen Absprache.
    4. Dem Kunden stehen die reservierten Zimmer von spätestens 15:00 Uhr am Anreisetag, bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Danach kann der Gasthof aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
    5. Der Gasthof kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Gasthofs erhöht.
    6. Rechnungen des Gasthofs sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Rechnungen des Restaurants sind sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Gasthof berechtigt, eine pauschale Mahnbearbeitungsgebühr i. H. v. 5,00 Euro zu erheben sowie zzgl. die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gasthof bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    7. Der Gasthof ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag mündlich oder in Textform vereinbart werden. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist der Gasthof berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
    8. Für Veranstaltungen gilt: Bei Vertragsabschluss leistet der Veranstalter 50 % Anzahlung auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Die Depositzahlung erfolgt zur garantierten Absicherung der Reservierung. Die Restzahlung erfolgt mit einer Abschlussrechnung nach erbrachter Leistung. Die Zahlung der Restsumme hat innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu erfolgen.
    9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gasthofs aufrechnen oder verrechnen.
  4. Stornierung / Änderung einer Vertragspartei
    1. Eine Stornierung des Kunden von dem mit dem Gasthof geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Gasthofs in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gasthofs zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Rücktrittserklärungen bedürfen mindestens der Textform (E-Mail). Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in Rechnung gestellte Pauschale.
    2. Wird die Bestellung von Zimmern und Seminarräumen nicht rechtzeitig storniert, ist der Gasthof berechtigt, folgende Beträge in Rechnung zu stellen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde: bis 28 Tage vor dem Anreisetag: keine Gebühren 27 bis 14 Tage vor dem Anreisetag: 25 % der reinen Logiskosten 13 bis 7 Tage vor dem Anreisetag: 50 % der reinen Logiskosten 6 bis 0 Tage vor dem Anreisetag: 100 % der reinen Logiskosten Für nicht in Anspruch genommene Zimmer und Räume bemüht sich der Gasthof um anderweitige Vermietung. Bis zur Vergabe an Dritte hat der Vertragspartner für die vertraglich reservierten Zimmer und/oder Räume und die vereinbarte Vertragsdauer unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Stornierungsanzeige beim Gasthof.
    3. Nimmt der Kunde das bestellte Zimmer nicht in Anspruch (NoShow), so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Der Gasthof ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern sind ersparte Aufwendungen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer anzurechnen.
    4. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Gasthof in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Nachfrage des Gasthofs auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
    5. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer dem Gasthof gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist der Gasthof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    6. Ein ordentliches Rücktrittsrecht des Gasthofes kann vertraglich vereinbart werden. Ferner ist der Gasthof berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls Höhere Gewalt oder andere von dem Gasthof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. Kunden oder Zweck gebucht werden. Ein Verstoß des Kunde gegen Ziff. 1.2 der AGB vorliegt. Der Kunde trotz Aufforderung und Nachfristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nichtnachkommt und daraus eine Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistungserbringung durch den Gasthof resultiert. Der Kunde eine schwere Pflichtverletzung (siehe auch Ziff. 2.5 und 2.8) begeht und dem Gasthof damit die Durchführung des Vertrages unzumutbar wird. Der begründete Verdacht besteht, dass sich der Kunde in Vermögensverfall befindet oder demnächst geraten wird. Der Kunde bereits die Anmeldung der Insolvenz vorgenommen hat. Der Gasthof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthofes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gasthofes zuzurechnen ist.
    7. Wird die Reservierung des Restaurants oder von Seminar- und/oder Veranstaltungsräumen nicht rechtzeitig storniert, ist der Gasthof berechtigt, folgende Beträge in Rechnung zu stellen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde: Bis 100 Tage vor dem Veranstaltungstag: keine Gebühren 99 bis 28 Tage vor dem Veranstaltungstag: 10 % der kalkulierten Angebotssumme 27 bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstag: 50 % der kalkulierten Angebotssumme 6 bis 0 Tage vor dem Veranstaltungstag: 100 % der kalkulierten Angebotssumme
    8. Wird die Stornierung der Teilnahme an Veranstaltungen/ Ticketverkauf dem Gasthof nicht rechtzeitig mitgeteilt, ist der Gasthof berechtigt, folgende Beträge in Rechnung zu stellen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde: Bis 28 Tage vor dem Veranstaltungstag erheben wir keine Gebühren 27 bis 0 Tage vor dem Veranstaltungstag: 100 % der Veranstaltungs-/ Ticketkosten
    9. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Gasthof mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Gasthofes in Textform.
    10. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von dem Gasthof bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinaus gehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
    11. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Gasthof berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
    12. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Gasthof diesen Abweichungen zu, so kann der Gasthof die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, sie trifft selbst ein Verschulden.
  5. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
    1. Soweit der Gasthof für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Gasthof von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
    2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Gasthofs bedarf deren Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Gasthofs gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Gasthof diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten werden pauschal erfasst und berechnet.
    3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Gasthofs berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann der Gasthof im Vorfeld eine Anschlussgebühr verlangen.5.4 Störungen an von dem Gasthof zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Gasthof diese Störungen nicht zu vertreten hat.
    4. Störungen an von dem Gasthof zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Gasthof diese Störungen nicht zu vertreten hat.
  6. Online-Streitbeilegung-Verfahren der EU-Kommision
    1. Die europäische Kommission stellt nach Verordnung (EU) Nr. 524/2013 für Verbraucher und Händler auf der Webseite https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unsere Kontakt-E-Mail: info@gasthofzumhirsch.de
    2. Wir sind weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  7. Parkplätze
    1. Auf dem Hotelparkplatz gelten die Regelungen der StVO, diese sind zu beachten.
    2. Der Gasthof haftet nur für Schäden, die nachweislich von ihr bzw. von ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden an seinem Fahrzeug dem Gasthof unverzüglich anzuzeigen.
    4. Der Gasthof schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Kunden oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Fahrzeugs oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Fahrzeug oder auf bzw. an dem Fahrzeug befestigter Sachen.
    5. Der Kunde haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Gasthof schuldhaft zugefügte Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereiches des Gasthofs zu melden.
    6. Der Kunde haftet für die Reinigungskosten bei von ihm verursachten Verunreinigungen des Parkbereiches (z.B. Kühlwasser, Betriebsstoffe, Öle etc.).
    7. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Der Gasthof ist berechtigt, parkende Fahrzeuge außerhalb dieser Flächen kostenpflichtig abzuschleppen.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Gasthofs.
    3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2022